Was Sie schon immer gerne wissen wollten: Fragen, die uns häufiger gestellt werden.

Sollten Sie auf den Hauptseiten unserer Praxis-Homepage bislang noch nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben – hier werden Sie hoffentlich fündig. Anhand der TOP 10 der uns am häufigsten gestellten Fragen fassen wir die wichtigsten Inhalte und Informationen noch einmal zusammen:

  1. Welche Leistungen bietet Ihre Praxis an?
    In unserer Praxis bieten wir alle gängigen Leistungen der medizinischen Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen: Hausärztliche Versorgung, Vorsorgeuntersuchungen (U2 - J2), Impfungen, Ultraschall-Untersuchungen, Überprüfung der Lungenfunktion, Hörtestungen, Sehtests, Allergie-Diagnostik und Allergie-Therapie, Entwicklungsdiagnostik, Unterstützung, Beratung bei Kuranträgen. Darüber hinaus bieten wir individuelle Gesundheitsleistungen, die der Vorsorge sowie der Ergänzung von Behandlungen dienen: Beratungen und Leistungen zur Reisevorbereitung (Impfungen, Reisemedizin etc.), Bescheinigungen und Atteste für Behörden, Kitas und Schulen etc.

  2. Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
    Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, frühzeitig abzusagen, mindestens jedoch 24 Stunden vorher. Nur so können die dann frei werdenden und immer sehr gefragten Behandlungstermine anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Nicht abgesagte Termine für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) können für Sie darüber hinaus Kosten verursachen.

  3. Sind Atteste kostenpflichtig?
    Ja. Atteste und Bescheinigungen für Behörden, Kitas, Sportvereine und Schulen zählen zu den sog. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Kosten für diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen deshalb vom Patienten selbst getragen werden. Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse ggf. zu einer Kostenübernahme bereit ist, sollten Sie vorab erfragen bzw. individuell klären.

  4. Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
    Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinisch sinnvolle und etablierte ärztliche Vorsorge-, Service- oder Beratungsleistungen, mit denen einerseits Krankheiten vermieden und andererseits Behandlungen optimiert werden. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, allerdings von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vergütet. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden. Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse ggf. zu einer Kostenübernahme bereit ist, sollten Sie vorab erfragen bzw. individuell klären. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch speziell geforderte Untersuchungen und deren Bescheinigung sowie spezielle Beratungssachverhalte als individuelle Gesundheitsleistungen eingestuft und abgerechnet werden.